Anwalt bei Behandlungsfehlern Aachen

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Unsere Ärzte und Krankenhäuser leisten in der Regel gute Arbeit. Aber auch Ihnen kann einmal ein Behandlungsfehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann von „Ärztepfusch“ die Rede. In einem solchen Fall haften sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert. Um Ihre Ansprüche erfolgversprechend durchzusetzen benötigen Sie die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes.


Wie aber finden Sie den passenden Anwalt?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Mit diesen Problemen sind Sie bei mir genau richtig! Warum? Das ergibt sich aus den Antworten auf die nachfolgenden Fragen:


1. Warum ein Fachanwalt?

Zunächst müssen Sie wissen, dass vor einigen Jahren die Bezeichnung „Fachanwalt“ eingeführt wurde. Fachanwalt darf sich nur nennen, wer in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig fortbildet. All dies wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Von den Ärzten war Ihnen das schon lange bekannt: Ein Augenarzt zum Beispiel ist ein Facharzt für Augenheilkunde, ein Zahnarzt ein Facharzt für Zahnheilkunde. Und gehen Sie etwa mit Zahnschmerzen zum Augenarzt? Also! Auch wenn Sie mit Ihrem Augenarzt noch so zufrieden sind, wenden Sie sich mit einem gesundheitlichen Problem, dass nicht die Augen betrifft selbstverständlich an den entsprechenden Spezialisten. Auch würde der Augenarzt selbst nicht auf die Idee kommen, etwas anderes als Ihre Augen zu behandeln, oder?

So sollte es auch mit rechtlichen Problemen sein: Wenn Sie einen Anwalt - sagen wir im Familienrecht - haben und zufrieden sind, sollten Sie sich dennoch mit einem Behandlungsfehler an einen Patientenanwalt wenden. Jeder seriöse Anwalt sollte Sie ohnehin darauf hinweisen, wenn ein anderer Anwalt höhere spezialisiert ist als er selbst.


2. Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht?

Fachanwälte gibt es in den verschiedensten Rechtsgebieten wie zum Beispiel im Familienrecht, im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht. Zur Zeit ist es in insgesamt 20 verschiedenen Rechtsgebieten möglich, eine Fachanwaltsbezeichnung nach den oben genannten Kriterien zu erlangen.

Ein Rechtsanwalt darf nach geltendem Recht zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Ich bin allerdings der Meinung, dass es kaum möglich ist, neben dem Medizinrecht noch ein weiteres Rechtsgebiet zu bearbeiten: Medizinrechtliche Mandate haben nicht nur besondere Bedeutung für die betroffenen Patienten, sie weisen in der Regel auch einen sehr großen Umfang auf. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass neben rechtlichen auch medizinische Fragen bearbeitet werden müssen. Es ist also nicht nur die Verfolgung der einschlägigen Rechtsprechung, sondern auch die Beachtung medizinischer Entwicklungen zu beachten.

Insbesondere eine zweite Tätigkeit als Fachanwalt kann meiner Meinung nach nur bedeuten, dass der Rechtsanwalt gerade nicht all seine Aufmerksamkeit auf die Lösung medizinrechtlicher Probleme legt. Ein Fachanwalt für Familienrecht zum Beispiel hat in diesem Rechtsgebiet die Entwicklung von Gesetz und Rechtsprechung zu verfolgen. Des Weiteren muss er umfangreiche Unterhaltsberechnungen vornehmen usw. Wie er daneben noch mit ausreichendem Aufwand das Medizinrecht bearbeiten will, erschließt sich mir nicht. Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis, dass es sich hierbei um meine höchst eigene Meinung handelt. Es mag Anwälte geben, die das anders sehen. Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken!

Jedenfalls habe ich aus vorstehenden Gründen die von mir früher auch bearbeiteten Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zum Wohle des Medizinrechts aufgeben müssen und überlasse diese jetzt den Fachanwälten für Verkehrsrecht und den Fachanwälten für Arbeitsrecht.


3. Warum ein Fachanwalt, der nur im Arzthaftungsrecht tätig ist?

Neben der Spezialisierung „Fachanwalt für Medizinrecht“ kann ein Anwalt sich anstatt mit dem gesamten, sehr umfangreichen Medizinrecht zu beschäftigen, Tätigkeitsschwerpunkte setzen. Ein solches Teilgebiet ist das Arzthaftungsrecht, also die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Arzt oder Krankenhaus nach fehlerhafter Behandlung.

Da das Haftungsrecht sehr stark von medizinischen Entwicklungen und der Rechtsprechung abhängig ist, ist es sehr aufwändig, stets auf dem neusten Stand zu bleiben. Da dies aber unabdingbar ist, empfiehlt es sich meiner Meinung nach für einen Medizinrechtler, der sich mit Haftungsfragen beschäftigt, sich auf dieses Gebiet zu beschränken.


4. Warum einen Patientenanwalt?

Es hat natürlich seinen Vorteil, wenn der ausschließlich im Arzthaftungsrecht tätige Anwalt sich für eine Seite – Arzt oder Patient – entscheidet. Denn wie so oft im Recht, sind viele Fragen streitig. Insbesondere was die Höhe der Schmerzensgelder angeht, herrschen sehr unterschiedliche Ansichten. Ein Anwalt, der für einen Arzt oder ein Krankenhaus tätig wird, wird von deren Haftpflichtversicherung beauftragt mit dem Ziel, den Anspruch abzuwehren oder zumindest das Schmerzensgeld so weit wie möglich „zu drücken“. Wenn ein solcher von den Versicherern beauftragter Rechtsanwalt auch Patienten vertritt, kann er im Hinblick auf die Schmerzensgeldhöhe nicht so „ungehemmt“ vorgehen wie ein reiner Patientenanwalt. Denn wenn die Rechtsprechung einmal das Schmerzensgeld fortschreibt, hat die Versicherung im nächsten vergleichbaren Fall auch wieder den höheren Betrag zu leisten.

Im Übrigen hat ein Anwalt, der keine klare Rechtsansicht zu bestimmten Problemfeldern haben kann, nicht die gleiche Überzeugungskraft wie ein Anwalt, der sich für eine Seite festgelegt hat. Ein Beispiel?:

Nach der durch die Schuldrechtsmodernisierung geänderte Rechtslage lässt sich diskutieren, dass Angehörige von verstorbenen Personen einen eigenen – und nicht nur ererbten – Schmerzensgeldanspruch haben (sog. Angehörigenschmerzensgeld). Ich als Patientenanwalt kämpfe leidenschaftlich um dieses Recht. Die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser lehnen einen solchen Anspruch natürlich ab. Wie also soll ein Anwalt in dieser Frage argumentieren, wenn er sowohl Ärzte als auch Patienten vertritt?


5. Warum Amerikanisches Konzept?

Eine derart starke Spezialisierung wie mit den Fragen 1 bis 4 dargestellt finden Sie relativ selten. Unter den in Betracht kommenden Anwälten können Sie noch nach der Größe der Kanzlei aussuchen. In einer Kanzlei, in der lediglich zwei Anwälte tätig sind, können Sie sicher sein, dass Sie von Anfang bis Ende immer durch diese gemeinsam betreut werden. In größeren Kanzleien lässt dies die Organisation möglicherweise nicht zu. 




Und schließlich ergibt sich, dass auch das Personal einer Einzelkanzlei genau und ausschließlich auf das zu bearbeitende Rechtsgebiet geschult ist und so mit dem Anwalt zusammen ein gutes Team bildet. In arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten ist dies wichtig, da die Daten der Ärzte, Krankenhäuser, Haftpflichtversicherer samt Sachbearbeiter, Sachverständigen so wie viele medizinische Daten verwaltet werden müssen.

 
Die Antwort auf all Ihre Fragen:

Die Summe der Antworten auf die vorstehenden Fragen gibt also auch die Antwort auf die Frage, warum Sie gerade mich mit Ihrer Angelegenheit beauftragen sollten:

Als Fachanwalt für Medizinrecht, der nur Patienten vertritt, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser. Sie haben in mir immer den gleichen Ansprechpartner, flankiert von einem versierten und im Bereich des Sekretariats spezialisierten Kanzleiteams.

Da bei der ersten, sehr umfangreichen Besprechung sämtliche Aspekte besprochen und alle notwendigen Formalia erledigt werden, kann die weitere Zusammenarbeit per Telefon. Post, Telefax und e-mail erfolgen. Es ist also in der Regel nur eine Anreise nach Marl notwendig (auch wenn Sie natürlich immer gern gesehen sind). Es sollte wegen der oben ausgeführten Kriterien daher für Sie kein Rolle spielen, wenn sie für die Erstberatung etwas weiter fahren müssen. Ihren spezialisierten Arzt haben sie in der Regel auch nicht „an der Ecke“ gefunden. Außerdem sind Sie es selbst bei weniger wichtigen Problem, wie zum Beispiel den Kauf eines Möbelstücks oder eines Teppichs, gewohnt, eine gewisse Strecke zurück zu legen. Je größer Ihr Problem ist, desto weiter kommt es in Betracht zu fahren, oder? Und im Falle eines fehlerhaften Eingriffs in Ihren Körper oder gar beim Tod eines Angehörigen dürfte doch wohl ein sehr großes Problem vorliegen. So jedenfalls sehe ich es, bestätigt durch Mandanten, die zum Teil aus ganz Deutschland zu mir kommen.

Meine ganze Leidenschaft gilt dem Medizinrecht und der Hilfe von geschädigten Patienten!